Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsfrist auf Neuwaren beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
  • Die Gewährleistungsfrist auf Gebrauchtwaren beträgt 12 Monate ab Kaufdatum.
  • Bastlermaterial ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen sind Motoren sowie alle Verschleissartikel wie Rauchgeneratoren, Glühlampen, Schleifer, Räder, Haftreifen, Zahnräder, Motoranbauteile etc.
  • Gewährleistungsansprüche aufgrund von unsachgemäßer Behandlung sind ausgeschlossen.
  • Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen sind Umbauten, Umrüstungen, optische und technische Veränderungen, Sturzschäden etc. nach einem Kauf.

Als Händler für Modellspielwaren und Antikspielzeug veräußere ich fast ausschließlich gebrauchte Artikel. Gebrauchs- und Spielspuren sind daher grundsätzlich zu erwarten und berechtigen nicht zu einem Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die in der Beschreibung zugesicherten Eigenschaften.